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HAUSTIERE

Hier finden Sie alle relevanten behördlichen Informationen zur Haltung von Haustieren

HUNDE

Anmeldung eines Hundes


Ein Hund ist innerhalb von 4 Wochen bei der Wohnsitzgemeinde anzumelden.
Der Hund ist abgabepflichtig, sobald er das Alter von 3 Monaten erreicht.

Was Sie bei der Anmeldung Ihres Hundes benötigen bzw. im Gemeindeamt vorlegen müssen:

- ausgefülltes Anmeldeformular (hier geht es zu den Formularen)
   → Daten des Hundehalters/der Hundehalterin
   → Daten des Hundes (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Rasse, Farbe d. Fells, Geburtsland)
   → Registrierungsnummer von der Heimtierdatenbank (animaldata, petcard,..) 
       die Registeriung erfolgt online oder beim Tierarzt
   → Nummer d. Chipimplantats
   → Nachweis (Kopie) der Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme von € 725.000)
       Diese Versicherung kann auch im Rahmen einer Haushalts-, Jagd- oder einer anderen gleichartigen Haftpflichtversicherung bestehen. 
   → wenn erforderlich: Nachweis des abgelegten Hundekundelehrgangs (die aktuellen Lehrgänge finden Sie auf der Website der BH Voitsberg)
 

Wann ist kein Hundekundenachweis erforderlich?
 

Es muss kein Hundekundenachweis vorgelegt werden, wenn 

- Sie es nachweislich belegen können, dass Sie in den vergangenen 5 Jahren bereits einen Hund gehalten haben (Bestätigung d. Gemeinde, in der der Hund gehalten wurde - Hundesteuer) 
ODER
- Sie in den letzten 5 Jahren die Jagdprüfung abgelegt haben und aktiv als Jäger/Jägerin tätig sind (Jagdkarte)


Wann ist eine Vergünstigung der Hundesteuer möglich?
 

Auf Ansuchen (hier geht es zu den Formularen) kann eine Vergünstigung der Hundesteuer ermöglicht werden. 
Hierzu müssen die Voraussetzungen zur Abgabenbegünstigung gemäß Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013 bzw. der Hundeabgabenordnung 2015 erfüllt werden;

- Zuchthunde (Österreichischer Kynonologenverband)
- Wachhund für land- und fortwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieb (Nachweis erforderlich)
- Wachhund (Gebäude ist zum nächstbewohnten Gebäude mehr als 50 Meter entfernt - Nachweis erforderlich)
- Berufs- bzw. Nutzhund (wird zur Ausübung des Berufs oder Erwebs benötigt)
- Jagdhund
- Begleithund 
  (Nachweis der bestandenen Begleithundeprüfung - Begleithund I oder II oder ein anderer übergeordneter Kurs einer vom Österreichischen Kynologenverband, von der Österreichischen Hunde-Sport-Union,       
    vom Österreichischen Jagdhundegebrauchsverband oder von der Steirischen Jägerschaft anerkannten Hundeschule oder Ausbildungsstätte)
 

Was ist zu tun, wenn ich mit meinem Hund umziehe?
 

Bei einem Umzug ist ein Hund in der alten Wohnsitzgemeinde abzumelden (siehe nachstehend) und bei der neuen Wohnsitzgemeinde wieder anzumelden.
Wurde die Hundesteuer in einer anderen österreichischen Gemeinde bereits bezahlt, so wird dies unter Vorlage des Zahlungsnachweises in der neuen Wohnsitzgemeinde berücksichtigt.
 

Abmeldung eines Hundes
 

Was Sie bei der Abmeldung Ihres Hundes benötigen bzw. im Gemeindeamt vorlegen müssen:

- ausgefülltes Abmeldeformular (hier geht es zu den Formularen)

Bei der Abmeldung des Hundes sind erneut die Daten des Hundehalters/der Hundehalterin, die Daten des Hundes sowie das Abmeldedatum und die Begründung anzugeben.
 

Hundeabgabeordnung

Hier geht es zu den Verordnungen

REPTILIEN

Alle Arten von Reptilien sind gemäß § 25 Tierschutzgesetz bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden (veterinärrechtliche Registrierung).
Wurde das Reptil ordnungsgemäß bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt, ist es bei der Gemeinde nicht mehr zu melden.

Für weitere Informationen melden Sie sich bitte an die BH Voitsberg.
 

Hier geht es zur Website der BH Voitsberg 

 

 

KATZEN & KLEINTIERE

Katzen und Kleintiere wie z.B. Hamster müssen nicht bei der Gemeinde gemeldet werden.

 

 

ZUCHT & VERKAUF

Haustiere, die gewerbsmäßig gezüchtet oder verkauft werden, sind bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden (veterinärrechtliche Registrierung).

Hier geht es zur Website der BH Voitsberg

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an unser Bürgerservice