Standesamt

Standesamt

Der Aufgabenbereich des Standesamtes umfasst die Führung der Personenstandsbücher  (Geburten-, Ehe- und Sterbebuch), die Fortführung dieser Bücher in Form von Vermerken und Hinweisen (z.B. Anerkennung der Vaterschaft, Legitimation, Adoption, Namensänderung, Scheidung etc.) die Ausstellung von Personenstandsurkunden sowie Aufgaben auf dem Gebiet des Eherechts wie Anmeldung zur Eheschließung, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen und Trauungen.

Heiraten in Maria Lankowitz


Erster Schritt auf dem Weg zu Ihrer Traumhochzeit ist die offizielle Anmeldung (Aufgebot) im Standesamt. Besuchen Sie dazu bitte das Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes. Bei der Aufgebotsbestellung muss immer das Brautpaar gemeinsam anwesend sein.
Da das Aufgebot nur begrenzt gültig ist, können Sie sich frühestens 6 Monate vor Ihrer Hochzeit anmelden.

Anmeldung zur standesamtlichen Trauung

•    Aufnahme der Personaldaten
•    Bestimmung der künftigen Namensführung
•    Festlegung des Trauungstermines und -ortes
•    Besprechung des Trauungsablaufes
•    Bezahlung der Gebühren
      Erforderliche Unterlagen

1.    Volljährige Verlobte haben  vorzulegen:

a) Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate – erhalten Sie im Geburtsstandesamt - ab 1.11.2014 ist diese Abschrift nicht mehr vorzulegen sondern wird im Zentralen Personenstandsregister erfasst. Für im Ausland Geborene: Geburtsurkunde oder Urkunde, die einer Abschrift aus dem Geburtenbuch entspricht (jeweils nicht älter als 6 Monate).
b) Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländer/innen auch Reisepass usw.)
c) wenn vorhanden: Nachweis des Wohnsitzes (gegebenenfalls des
Aufenthaltes)
d) Nachweis des akademischen Grades oder der Berufsbezeichnung (z.B."Ing.").

2.    Minderjährige Verlobte haben vorzulegen:*

a) Gerichtsbeschluss über die Ehemündigerklärung.
b) Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder Gerichtsbeschluss
mit dem die Einwilligung ersetzt wird.

3.    Personen, für die ein/e Sachwalter/in bestellt wurde, haben zusätzlich vorzulegen:*

Einwilligung des/der Sachwalters/in, oder Gerichtsbeschluss mit dem die Einwilligung ersetzt wird.

*:Hinweis Bei Ausländer/innen sind die Bestimmungen des jeweiligen Heimatrechts zu berücksichtigen.

4.    Verlobte (Österreicher/innen und Ausländer/innen), die bereits verheiratet waren, haben zusätzlich vorzulegen:

a) Heiratsurkunde aller Vorehen.
b) Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen, das sind Scheidungs-, Aufhebungs- und Nichtigkeitsurteile (-beschlüsse) mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde.

5.    Ausländische Verlobte haben zusätzlich vorzulegen:

a) Bestätigung der Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis, Familienstandsbestätigung, Affidavit) der zuständigen Heimatbehörde bzw. der Vertretungsbehörde des Heimatstaates (Botschaft, Konsulat).
b) Gegebenenfalls weitere Bestätigungen, wie z.B. Bestätigung über die Staatsangehörigkeit neuesten Datums.
c) Nachweis des akademischen Grades oder der Berufsbezeichnung (z.B. "Ing.").

6.    Verlobte mit gemeinsamen vorehelichen Kindern haben zusätzlich vorzulegen:

Geburtsurkunden und - wenn vorhanden - Meldenachweis der Kinder

7.    Konventionsflüchtlinge haben zusätzlich vorzulegen:

Nachweis der Flüchtlingseigenschaft (Konventionspass).

Namensführung

Im Zuge der Anmeldung zur Eheschließung wird unter anderem vereinbart, welchen Familiennamen Sie nach der Eheschließung führen wollen.
Sofern Sie österreichische/r StaatsbürgerIn sind, stehen Ihnen folgende Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung:

1.    Gemeinsamer Familienname:

Sie bestimmen entweder den Familiennamen des Mannes oder den der Frau zum gemeinsamen Familiennamen.

2.    Doppelname für den Mann oder die Frau:

Wenn Sie sich für einen gemeinsamen Familiennamen entschieden haben, kann derjenige, der den Namen des Partners annimmt, seinen bisherigen Familiennamen voran- oder nachstellen.

3.    Doppelname für beide Eheschließenden:

Seit 1.4.2013 haben österreichische Staatsbürger die Möglichkeit, dass beide Eheschließenden einen gemeinsamen Doppelnamen führen können.

4.    Kein gemeinsamer Familienname:

In diesem Fall bleibt jeder Partner bei seinem bisherigen Familiennamen.
 

Hinweis!

Bei Nichtösterreichern richtet sich die Möglichkeit der Namensführung nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Staates.

Sollte sich durch die Eheschließung Ihr Familienname ändern, sind Sie verpflichtet, verschiedene Behörden, Dienstgeber usw. darüber zu informieren.

Meldung eines Todesfalles

Grundsätzlich ist der Tod dem Marktgemeindeamt Maria Lankowitz - Standesamt, am folgenden Werktag anzuzeigen, wenn der Tod in Maria Lankowitz eingetreten ist.
Ereígnet sich der Todesfall in einer Kranken- oder Pflegeanstalt, wird er von dieser Anstalt angezeigt.
Tritt der Tod zu Hause ein, so ist ein nächster Angehöriger des Verstorbenen verpflichtet, den Sterbefall unter Mitnahme der Personenstandsurkunden und der "Todesanzeige" zu melden. Auf Wunsch wird dieser Behördengang vom Bestattungsunternehmen durchgeführt.

Die Gebühren für Sterbebuchabschriften, beglaubigte Kopien aus den Sterbebüchern und Sterbeurkunden betragen pro Ausfertigung:

1 x 7,20 Euro Bundesgebühr
1 x 2,10 Euro Verwaltungsabgabe
(im Standesamt zu bezahlen)

Todesbestätigungen für Krankenkassen und Pensionsversicherungen sind gebührenfrei.

Nähere Informationen erhalten Sie gerne im Standesamt der Marktgemeinde Maria Lankowitz von
Annemarie Troger unter der Tel.Nr. 03144/ 3484-203
bzw. E-Mail: annemarie.troger[at]maria-lankowitz.at

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