Staatsbürgerschaft

Staatsbürgerschaft

Im Referat Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen wird die Staatsbürgerschaftsevidenz (ab 1.11.2014 Zentrale Staatsbürgerschaftsevidenz )geführt bzw. Staatsbürgerschaftsnachweise ausgestellt

Die österreichische Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung, Verleihung, Erstreckung der Verleihung oder Legitimation erworben werden.

Kinder erwerben die Staatsbürgerschaft, wenn

•    die Mutter österreichische Staatsbürgerin ist,
•    der Vater österreichischer Staatsbürger ist,
•    der Vater österreichischer Staatsbürger ist und die Vaterschaft* anerkannt hat, oder
•    der Vater österreichischer Staatsbürger ist und dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. (innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt des Kindes)

Staatsbürgerschaftsnachweis

Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist jene Gemeinde oder jener Gemeindeverband zuständig, an den sich der AntragstellerIn wendet - vorausgesetzt  -der Wohnsitz befindet sich im Inland.

Die Kosten für einen Staatsbürgerschaftsnachweis betragen € 48,90.

Auf Grund einer Gesetzesänderung bzw. Gebühren- u. Abgabenänderung besteht ab 10.4.2008 die Möglichkeit für Ihr Kind einen eigenen Staatsbürgerschaftsnachweis gebührenfrei zu erhalten. Diese Bestimmung betrifft alle Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr.

Sie beantragen einen Staatsbürgerschaftsnachweis für Ihr Kind:

•    Geburtsurkunde des Kindes
•    amtlicher Lichtbildausweis des/der AntragstellerIn

wenn Sie verheiratet sind, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

•    Heiratsurkunde
•    Staatsbürgerschaftsnachweis jenes Elternteiles, welcher die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt bzw.
•    Nachweis der Staatsangehörigkeit des Elternteiles fremder Staatsangehörigkeit

wenn die Ehe nicht mehr aufrecht ist, dann zusätzlich:

•    Staatsbürgerschaftsnachweis des/der AntragstellerIn (InhaberIn des Sorgerechtes)
•    Scheidungsvergleich mit Rechtskraftstempel und rechtskräftiger Obsorgebeschluss
•    Sterbeurkunde

Wenn Sie als Mutter ledig, geschieden, verwitwet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

•    Geburtsurkunde der Mutter des Kindes
•    Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter des Kindes oder
•    Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde des Vaters der die Vaterschaft anerkannt hat
•    bei Verleihung zusätzlich: Bescheid über die Verleihung der Staatsbürgerschaft

Sie beantragen einen Staatsbürgerschaftsnachweis für sich selbst


•    Ledig und ehelich geboren

a) Ihre Geburtsurkunde
b) Heiratsurkunde Ihrer Eltern
c) Staatsbürgerschaftsnachweis Ihres Vaters
d) eventuell Nachweis der Staatsangehörigkeit eines fremden Elternteiles

zusätzlich falls erforderlich: urkundliches Dokument eines akademischen Grades


•    Ledig und unehelich geboren

a) Ihre Geburtsurkunde
b) Geburtsurkunde Ihrer Mutter
c) Staatsbürgerschaftsnachweis Ihrer Mutter

zusätzlich falls erforderlich: urkundliches Dokument eines akademischen Grades

•    Ledig und durch spätere Eheschließung Ihrer Eltern legitimiert

a) Ihre Geburtsurkunde
b) Geburtsurkunde Ihrer Mutter
c) Heiratsurkunde Ihrer Eltern
d) Staatsbürgerschaftsnachweise Ihrer Eltern

zusätzlich falls erforderlich: urkundliches Dokument eines akademischen Grades

•    Verheiratet, geschieden oder verwitwet

a) Ihre Geburtsurkunde
b) alle Heiratsurkunden (dieser Ehe und aller aufgelösten Ehen)
c) rechtskräftige Scheidungsurteil(e) bzw. Sterbeurkunde(n)
d) Ihr alter Staatsbürgerschaftsnachweis, der auf einen früheren Familiennamen
     lautet
e) Eheschließung vor dem 1. Juli 1966: Frauen benötigen bei
     aufrechter/verwitweter Ehe den Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. den
     Verleihungsbescheid des Ehemannes

zusätzlich falls erforderlich: urkundliches Dokument eines akademischen Grades
 

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