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6-Tage Wettervorschau |

Diese und andere Formulare liegen für Sie auch im Marktgemeindeamt auf.
Für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Telefon: 03144/70960
E-Mail: gemeinde@maria-lankowitz.at
An/Abmeldung eines Wohnsitzes:
Meldezettel-Formular
Laut Meldegesetz hat eine Anmeldung innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft zu erfolgen. Aufgrund des ZMR (zentrales Melderegister) ist eine Abmeldung in der "alten" Gemeinde nicht mehr erforderlich, diese wird automatisch bei Anmeldung in der "neuen" Gemeinde durchgeführt. Eine Abmeldung ist somit nur mehr bei Verzug ins Ausland erforderlich.
Was ist mitzubringen:
Meldezettel-Formular (vom Unterkunftsgeber bzw. Vermieter unterzeichnet)
der derzeitige Meldezettel
Reisepass (nur bei fremden Staatsbürgern)
Geburtsurkunde (nur bei Anmeldung eines Neugeborenen)
Staatsbürgerschaftsnachweis (wenn vorhanden)
Bauformulare:
Ansuchen um Erteilung der Baubewilligung
Bauanzeige gem. § 20 Z 1 BauG
Bauanzeige gem. § 20 Z 2 BauG
Bauanzeige gem. § 20 Z 3-5 BauG
Baubeschreibung
Bauplatzeignung
Ansuchen um Erteilung der Benützungsbewilligung
Mitteilung von baubewilligungsfreien Bauvorhaben
Antrag auf Festlegung der Bebauungsgrundlagen
Ansuchen um Abbruchbewilligung
Diese Formulare finden Sie auch unter http://www.e-government.steiermark.at/
Reisepass:
Neuaustellung, wenn alter Pass abgelaufen: (Reisepass f. Erwachsene / Reisepass f. Minderjährige)
alter Reisepass
1 Passfoto
Geburtsurkunde
EUR 69,90
(Kinderpass ohne Chip: EUR 26,30)
(evt. Heiratsurkunde)
(evt. Nachweis eines akademischen Grades)
Erstmalige Ausstellung eines Reisepasses: (Formulare siehe oben)
1 Passfoto
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
EUR 69,90
(Kinderpass ohne Chip: EUR 26,30)
(evt. Heiratsurkunde)
(evt. Nachweis eines akademischen Grades)
Kindeseintragung in einen bestehenden Reisepass: (Formular)
Geburtsurkunde des Kindes
Meldezettel des Kindes
Meldezettel der Person, in deren Reisepass die Eintragung erfolgen soll
EUR 26,30
Änderung oder Ergänzung des Reisepasses: (Formular)
(Beispielsweise bei Namensänderungen, Eintragung eines akademischen Grades ...)
Die jeweiligen Dokumente sind vorzulegen, die eine Änderung erforderlich machen.
EUR 26,30
Das Passgesetz sieht einen so genannten „Kinderpass" um EUR 26,30 vor. Dieser Pass, der für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden kann, enthält keinen elektronischen Datenträger (Chip). Die Gültigkeitsdauer dieser Pässe richtet sich nach dem Lebensalter der Kinder und beträgt bis zum zweiten Lebensjahr 2 Jahre und vom 2. bis zum 12. Lebensjahr jeweils 5 Jahre. Ab dem 12. Lebensjahr muss ein Reisepass mit elektronischem Datenträger um EUR 69,90 ausgestellt werden; dieser gilt dann 10 Jahre. Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines färbigen EU-Passbildes nach den ICAO-Vorschriften erforderlich ist und dieses nicht älter als 6 Monate sein darf. Ein solches erhalten Sie bei jedem Fotografen, der EU-Passbilder anbietet.
Personalausweis: (Formular)
1 Passfoto,
Geburtsurkunde,
Meldezettel,
Reisepass (wenn nicht vorhanden: Staatsbürgerschaftsnachweis),
EUR 56,70
Landes-/Bundesförderungen:
Antrag Solaranlagen-Direktförderung
Richtlinien
Info-Blatt
Antrag Biomasse-Direktförderung
Richtlinien
Info-Blatt
Arbeitnehmerveranlagung 2006 / 2005 / 2004 / 2003 / 2002 / 2001
Familienbeihilfe
Pendlerbeihilfe ab 2006
Familienpass des Landes Steiermark
Weitere Formulare finden Sie auf folgenden Seiten:
http://www.help.gv.at/
http://www.bmf.gv.at/
http://www.verwaltung.steiermark.at/
http://www.e-government.steiermark.at/
| Tourismusinformation, Hauptstraße 46, A-8591 Maria Lankowitz | Tel.: +43 (0) 3144 - 71087 | info@maria-lankowitz.at |