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Standesamtsverband

 

Welche Dokumente brauchen wir zur Eheschließung?

 

1. Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate)

Diese bekommen Sie bei jenem Standesamt, bei dem Ihre Geburt eingetragen ist.

Bei im Ausland Geborenen wird die Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde o.ä. benötigt.

 
2. Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern: Reisepass)

 
3. Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft (bei Flüchtlingen)

 
4. Nachweis des Wohnsitzes (Aufenthaltes): Meldezettel

 
5. Gerichtsbeschluss über Ehemündigerklärung mit Rechtskraftklausel (männl. Verlobte zwischen 18 und 19 Jahren, weibl. Verlobte zwischen 15 und 16 Jahren)

 
6. Einwilligung des gesetzlichen Vertreters bzw. Sachwalters / und des Erziehungsberechtigten bzw. Gerichtsbeschluss über die Ersetzung der Einwilligung

 
7. Heiratsurkunden aller Vorehen

 
8. Sterbeurkunde bzw. Todeserklärung des/r früheren Ehegatten

 
9. Ehescheidungs-, Eheaufhebungs- und Nichtigkeitsurteile (-beschlüsse) mit Rechtskraftklausel

 
10. Bescheid des Bundesministers für Justiz über die Anerkennung einer ausländischen Eheentscheidung (§ 24 4.DVzEheG); erforderlich, wenn nicht beide Ehepartner dem Staat angehört haben, dessen Gericht entschieden hat (ab 1. März 2001 ist das Bezirksgericht zuständig, in dessen Amtsbereich der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Liegt dieser nicht in Österreich, so ist das Bezirksgericht zuständig, in dessen Amtsbereich der gewöhnliche Aufenthalt des Antragsgegners liegt, sonst das Bezirksgericht Wien Innere Stadt, 1010 Wien, Riemergasse 4 u. 7)

 
11. Nachweis über die Berechtigung zur Führung akademischer Grade, akademischer Berufsbezeichnungen und Standesbezeichnungen; bei ausländischen Diplomen nötigenfalls Nostrifikationsbescheid (& 6 PStV).

 
12. Geburtsurkunden der gemeinsamen vorehelichen Kinder, ggf. auch deren Heiratsurkunden und Geburtsurkunden ihrer Kinder

 
13. Bei Ausländern zusätzlich: Bestätigung der Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis) des zuständigen Heimatstandesamtes bzw. der Vertretungsbehörde des Heimatstaates (Botschaft, Konsulat)

 
14. Bei beschränkt geschäftsfähigen Österreichern zusätzlich Sterbeurkunde des Vaters, Sterbeurkunde der Mutter, Bestellungsdekret des Vormundes oder gerichtliche Amtsbestätigung über die Übertragung elterlicher Rechte

 
15. Wenn möglich: Heiratsurkunde der Eltern (nicht vorgeschrieben)

Nähere Informationen erhalten Sie gerne im Standesamt der Marktgemeinde Maria Lankowitz von
Annemarie Kastner unter der Tel.Nr. 03144/70960-10
bzw. E-Mail: annemarie.kastner@maria-lankowitz.at

 
  Tourismusinformation, Hauptstraße 46, A-8591 Maria Lankowitz  |  Tel.: +43 (0) 3144 - 71087  |  info@maria-lankowitz.at